Stand: 03.11.2021
Wichtiger Hinweis – Vertragspartner: NXT-LVL.INK (GBX GmbH) betreibt das Studio
und vermittelt die Termine. Die Tätowierungen und Piercings werden von selbständigen,
auf eigene Rechnung und Verantwortung tätigen Artists erbracht. Der Vertrag über die
jeweilige Arbeit kommt daher unmittelbar zwischen dir und dem Artist zustande.
§ 1 Geltungsbereich
Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio NXT-LVL.INK, GBX GmbH
(nachfolgend „Studio“ genannt) bzw. dem Tätowierer/Piercer des Studios
(nachfolgend „Artist“ genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden
Geschäftsbedingungen zugrunde.
Die meisten Artists sind selbständig und auf eigene Rechnung und Verantwortung tätig.
Sie haben sich in den Räumen des Studios einen Arbeitsplatz angemietet. Im Rahmen des
Platzmietvertrages haben sie ihre Einwilligung erteilt, dass die AGB des Studios auch für
ihre Arbeiten während des Guest-Spots im Studio gelten. Sollte es hierzu abweichende
Vereinbarungen mit einem Artist geben, weist dieser den Kunden vor einem Geschäftsabschluss
ausdrücklich darauf hin.
§ 2 Terminvereinbarung und Terminkautionen
- Der Kunde kann für eine Arbeit (Tattoo/Piercing) einen oder mehrere Termine mit dem
Artist vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren
Höhe der Artist, u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. Die
Terminkaution wird bei Fertigstellung der Arbeit, also mit der Bezahlung des letzten
Termins, verrechnet.
- Eine Auszahlung der Terminkaution ist nur möglich, wenn
- der Kunde gegenüber dem Studio oder Artist alle seine noch offenen Termine
mindestens 3 Werktage vor dem nächsten fälligen Termin abgesagt hat,
- eine spätere Absage des nächsten fälligen Termins aufgrund von
Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
- der Artist den Termin aufgrund von Gründen absagt, die der Kunde nicht zu
vertreten hat.
- Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin persönlich oder telefonisch
möglich. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines
Ersatztermins, jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen
Terminvereinbarung.
- Die Terminkaution verfällt, wird also vom Artist ohne Gegenleistung einbehalten,
wenn der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens
3 Werktage zuvor telefonisch, persönlich oder per E-Mail abzusagen. In diesem Fall
verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits vereinbarte
Folgetermine. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstechtermine, für die keine
Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt
in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstechtermin.
§ 3 Preise
- Das Studio bietet je nach Arbeit (Tattoo/Piercing) entweder Festpreise oder Preise nach
Aufwand (je Stunden/Sitzung) an.
- Festpreise sind sowohl für den Kunden als auch den Artist bindend. Bei Preisen nach
Aufwand wird entweder je Sitzung gezahlt oder die tatsächliche Tätowierzeit
anhand des vereinbarten Stunden-/Sitzungspreises berechnet.
- Das Tagessessionangebot beläuft sich auf 7 Stunden. Jede weitere Stunde muss zum
vereinbarten Stundenpreis nachbezahlt werden. Das Nachstechen eines Tagessessiontattoos
ist nicht inklusive.
- Soweit dies nicht anders vereinbart wurde, fließt die Erstellung der Vorlage sowie
der Schablone (Stencil) mit in die kostenpflichtige Arbeitszeit ein.
- Wünscht der Kunde Änderungen an der vereinbarten Arbeit und wurde ein Festpreis
vereinbart, so steht es dem Artist frei, einen neuen Preis hierfür festzulegen. Dem
Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung
zurückzutreten. Eine Rückzahlung der Terminkaution ist in diesem Fall nur
möglich, wenn dies mind. 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgt
(siehe § 2).
§ 4 Rechte und Pflichten des Kunden
- Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand
erscheint, der den Eingriff für den Artist vertretbar macht. Dazu gehört
insbesondere:
- Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmitteln mind. 24 Stunden vor dem Termin.
- Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die
Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren.
- Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem
Artist abgesprochen war.
- Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit
ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionserkrankungen).
- Ihm sind keine Allergien bekannt gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben,
Piercingschmuck oder sonstigen Tätowier- bzw. Piercingmitteln.
- Der Kunde erscheint in einem für den Artist zumutbaren hygienischen Zustand.
- Bei Tätowierungen: Die Kundin ist nicht schwanger bzw. stillt zum Zeitpunkt
des Termins ihr Kind.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Artist vor einem Termin über mögliche Allergien,
Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).
- Zu Beginn einer Tätowierung wird i.d.R. durch den Artist eine Schablone (Stencil) auf
die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der
Schablone genauestens in Augenschein und prüft evtl. Fehler (insb. bei Schriften und
Zahlen). Änderungswünsche bzw. Fehler teilt der Kunde dem Artist vor Beginn der
Tätowierung mit. Zu Beginn eines Piercings zeichnet der Artist die genaue Positionierung
beim Kunden an. Der Kunde nimmt diese in Augenschein und teilt dem Artist evtl.
Änderungswünsche vor dem Eingriff mit. Mit dem Start der Arbeit willigt der Kunde
in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.
- Der Kunde folgt den Anweisungen des Artists vor und während des Eingriffs. Nur dann
kann der Artist gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
- Der Kunde willigt vor dem Termin in den Eingriff ein und gibt dafür eine schriftliche
Einverständniserklärung ab.
- Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben
beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen,
die er zu vertreten hat.
- Der Artist gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches
Nutzungsrecht an der durchgeführten Arbeit.
- Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten
Entwurfs. Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine
gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist jedoch dem Artist überlassen, ob er in
diese Vereinbarung einwilligt.
§ 5 Rechte und Pflichten des Studios/Artists
- Der Kunde wird vor dem Termin über den Eingriff sowie die damit verbundenen Risiken
schriftlich aufgeklärt.
- Das Studio sowie der Artist können die Durchführung einer Arbeit ablehnen.
Dies geschieht insb. unter folgenden Umständen:
- Es handelt sich bei einem Tattoo-Motiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers,
die 1 zu 1 kopiert werden soll.
- Vorlage bzw. Motiv lassen insbesondere durch ihre Größe eine dauerhaft gute
Arbeit nicht zu (Verschwimmen der Konturen und Zulaufen von Leerstellen).
- Der Inhalt der Arbeit steht im erheblichen Widerspruch zur inneren Überzeugung
des Studio-Inhabers oder Artists.
- Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattoo-Entwurfs verbleiben immer beim Artist.
- Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch den Artist oder das Studio
ein, so haben sowohl der Artist als auch das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche
Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der
Kunde keine persönliche Nennung (z.B. durch Verlinkung auf Social-Media-Plattformen),
so teilt er dies dem Artist bzw. Studio bei Erstellung des Fotos mit.
§ 6 Nachstechen
- Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, binnen 6 Monaten nach Fertigstellung einer
Tätowierung (Ende letzter Termin) ein unentgeltliches Nachstechen zu verlangen, wenn es
im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen ist. Ausgenommen sind
Hand- und Fingertattoos und Tattoos, die innerhalb eines Tagessessionangebots gestochen
worden sind.
- Wenn die Ursache für den Farbverlust jedoch in einer unsachgemäßen Pflege
der Tätowierung liegt, sind evtl. Nachstechtermine kostenpflichtig.
§ 7 Gutscheine
- Jeder Kunde kann zu jedem Betrag Geschenkgutscheine kaufen, entweder vor Ort im Studio
oder über den Online-Shop.
- Gutscheine sind übertragbar.
- Gutscheine sind gemäß des geltenden Rechts 3 Jahre nach Ende des Ausstellungsjahres
gültig.
- Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen. Dies gilt nicht, wenn
die Durchführung der Arbeit aus den unter § 5 Abs. (2) genannten Gründen
abgelehnt wird.
§ 8 Haftungsausschluss
- Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende
Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge
von Fehlern oder Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der
Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im
Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder bei
erheblichen Problemen einen Dermatologen aufzusuchen.
- Wir weisen darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzung
bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und
sonstige Materialien geschehen können. Weder Studio noch Artist haften für
Verschmutzung bzw. Beschädigung von Kleidung und Schuhwerk, es sei denn, die
Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich
von dem Artist herbeigeführt.
§ 9 Sonstiges
- Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils
gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch
stehen.
- Der Gerichtsstand ist Aachen.
- Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio bzw.
Artist und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die
deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.